Aufgrund der aktuellen Lage in Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind durch die Verfügung des Land Niedersachsen zur Kontaktbeschränkung die Osterfeuer nicht in der bekannten Form umsetzbar und somit durch die Veranstalter abgesagt worden.
Osterfeuer können als geplante Brauchtumsfeuer gemäß eines gemeinsamen Erlasses des Niedersächsischen Innenministeriums sowie des Umwelt- und des Sozialministeriums auf einen späteren Termin verschoben werden.
Die aktuelle Verordnung (Stand 08.04.2020) lässt allerdings zu, dass die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen sich grundsätzlich zum Osterfest mit den ihnen sehr nahestehenden Personen in der eigenen Wohnung beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück treffen dürfen. Dabei gilt aber weiterhin, dass dieser Personenkreis auf ein Minimum zu reduzieren ist!
Partys oder große Familientreffen bleiben dabei weiterhin verboten. Bei allen Zusammenkünften sollte der Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten und auf die erforderliche Hygiene geachtet werden.
Wer ein Feuer in einem Feuerkorb oder in einer Feuerschale auf dem eigenen Grundstück veranstalten möchte, muss dabei auf die geltenden Vorschriften achten. So ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück in der Hansestadt Uelzen nicht zugelassen.
Bei der Benutzung eines Feuerkorbes oder einer Feuerschale sollten folgende Sicherheitshinweise beachtet werden:
- Die Feuerstelle sollte auf einer nicht brennbaren Fläche aufgestellt werden.
- Die Feuerstelle ist generell zu beaufsichtigen.
- Auf ausreichenden Abstand zu Gebäuden oder brennbaren Gegenständen muss geachtet werden. Dabei ist auch auf Funkenflug zu achten.
- Es darf nur sauberes Brennholz verwendet werden. Eine Abfallverbrennung ist grundsätzlich verboten.
- Bei starkem Wind darf das Feuer nicht entzündet werden – ein bereits entzündetes Feuer muss gelöscht werden (Gefahr des Funkenfluges).
- Abschließend ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen werden kann.
Wenn sich die Bewohner der Hansestadt Uelzen an diese Hinweise halten, können sie dazu beitragen, dass das gemeinsame Osterfest ohne einen Einsatz der Feuerwehr aufgrund eines Brandes in Ihrem Garten oder auf eventuell angrenzenden Flächen oder Gebäuden gefeiert werden kann.
Die Feuerwehren der Hansestadt Uelzen wünschen den Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Osterfest.
P.S.: Falls die Kinder Angst haben, dass der Osterhase nicht zu Ihnen nach Hause kommt hier eine Einschätzung der Polizei München, die auch für das Land Niedersachsen zutreffend ist:
„Der Osterhase ist schlau und verbindet das Verstecken von Ostereiern mit der Bewegung an der frischen Luft. Diese ist weiterhin erlaubt. Zudem achtet er natürlich auf den Mindestabstand von 1,5 m und wäscht sich vorher und im Anschluss seine Pfoten.“
Somit steht einem Besuch des Osterhasen nichts im Wege.