Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern
Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Sie gilt für vermieteten und ebenso für selbstgenutzten Wohnraum.
HINWEIS
In einigen Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht nun schon seit 10 Jahren. In diesen Bundesländern ist es wichtig, die installierten Rauchmelder nach 10 Jahren Betriebszeit gegen neue Rauchmelder rechtzeitig auszutauschen, weil die Lebensdauer der in den Meldern eingebauten Elektronik endet.
Rauchmelderpflicht: in welchen Räumen?
Die Bauordnungen aller Bundesländer legen fest, dass der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig ist.
Räume, die mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen, sind:
- Schlafzimmer,
- Kinderzimmer
- und Flure in Wohnungen, die als Flucht- bzw. Rettungswege dienen