Angesichts der starken und ergiebigen Regenfälle der letzten Tage und der daraus resultierenden Hochwassersituation an den Gewässern in der Hansestadt Uelzen möchten wir über den Umgang mit Wasserschäden und Verhaltensregeln bei vollgelaufenen Kellern informieren.
Hochwasserbedingter Grundwassereintritt in Kellerräume
Durch den Anstieg des Grundwassers besteht in vielen Bereichen die Gefahr, dass Wasser in Keller eindringt. Auch Tage nach dem Abklingen des Hochwassers kann es noch zu Durchfeuchtungen und Wassereinbrüchen durch aufsteigendes Wasser kommen. Für die Hochwasserlage entlang der Ilmenau konnte bereits am 26.12.2023 Entwarnung gegeben werden.
Feuerwehreinsätze – wann sind sie notwendig?
Bürgerinnen und Bürger wenden sich in Sorge um ihr Hab und Gut an die Feuerwehr. Bitte beachtet dabei, dass ein Einsatz der Feuerwehr erst möglich ist, wenn der Wasserstand in den betroffenen Räumen mehr als 5–6 cm beträgt. Unterhalb dieser Wasserhöhe können unsere Pumpen nicht effektiv arbeiten. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die Feuerwehr Kellerräume nur bis zu dieser sogenannten Feudelgrenze (5–6 cm) auspumpen kann. Eine vollständige Trockenlegung und Reinigung der Räume ist nicht Aufgabe der Feuerwehr.
Kosten für das Abpumpen und Eigenleistungen
Im Falle eines Feuerwehreinsatzes ist das Abpumpen von Wasser aus Kellerräumen als (technische) Hilfeleistung durch die Feuerwehr kostenpflichtig. Diese Kosten werden von der Hansestadt Uelzen in Rechnung gestellt. Die Eigentümer werden vor jedem Einsatz über die Kosten durch den Einsatzleiter informiert. Alternativ können sich Betroffene an private Fachfirmen wenden oder die Pump- und Reinigungsarbeiten in Eigenregie durchführen. Geeignetes Material ist im örtlichen Handel erhältlich.
Den Anliegenden der betroffenen Gewässer wird empfohlen, sich regelmäßig über Niederschläge und Wasserstände zu informieren. Darüber hinaus sollte ständig geeignetes Sicherungs- und Arbeitsmaterial vorgehalten werden, um auch an Sonn- und Feiertagen vorbereitet zu sein. Eine Checkliste und Informationen für den Hochwassernotfall finden Sie hier: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasserschutz/notfall_und_vorsorge/
Vorsichtsmaßnahmen bei überschwemmten Räumen
Wenn die eigenen Kellerräume betroffen sind, ist Vorsicht geboten:
- Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in gefährdeten Räumen aus, um die Gefahr eines Stromschlags zu minimieren.
- Erwägen Sie, den Strom notfalls ganz abzuschalten (Sicherung ausschalten).
- Achten Sie bei der Verwendung von elektrischen Pumpen, Wasserstaubsaugern oder Bautrocknern auf intakte Kabel und Steckverbindungen. Lassen Sie keine Stecker auf feuchten Böden liegen.
- Im Zweifelsfall wenden Sie sich immer an eine Fachfirma oder die Feuerwehr.
Erkundung durch die Feuerwehr
Wenn die Situation vor Ort dennoch unklar ist oder Sie sich nicht sicher sind, ob ein Feuerwehreinsatz notwendig oder möglich ist, besteht die Möglichkeit einer vorbereitenden Erkundung. Bevor eine umfangreiche Alarmierung erfolgt, wird in der Regel eine Einsatzkraft – entweder der Brandmeister vom Dienst oder der zuständige Ortsbrandmeister – entsandt, um die Lage zu beurteilen und eine fundierte Einschätzung abzugeben. Diese Erkundung ist in begründeten Einzelfällen für Sie kostenfrei. Sie dient dazu, die Notwendigkeit eines weiteren Einsatzes zu beurteilen und sicherzustellen, dass die Ressourcen der Feuerwehr angemessen eingesetzt werden.