Hinweise für das Baden und Schwimmen in offenen Gewässern

Es wird nun Tag für Tag wärmer und die Gradzahlen klettern weiter. Spätestens bei Temperaturen um die 30 °C suchen die meisten Menschen eine effektive Abkühlung und springen gerne ins kühle Nass. Der Oldenstädter See ist dabei eine beliebte Alternative für viele Badegäste, die eine Abwechslung zum heimischen Pool oder der örtlichen Badeanstalt suchen.

Natürlich soll hier niemandem der Spaß verdorben werden. Dennoch ist es wichtig, noch einmal auf die Gefahren des Schwimmens in offenen und unbeaufsichtigten Gewässern hinzuweisen und entsprechende Hinweise zu geben:

  • Nur an offiziellen Badestellen baden. Warnschilder in Ufernähe beachten.
  • Kinder sollten nie alleine schwimmen. Auch Aufsichtspersonen sollten kleine Kinder am und im Wasser nie aus den Augen lassen. Sie sollten immer in Reichweite bleiben.
  • Die eigene Leistungsfähigkeit sollte kritisch eingeschätzt werden. Schon nach wenigen Stunden in der Sonne kann die eigene Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein. Um z.B. Schwächeanfälle zu erleiden, können schon geringe Anstrengungen ausreichen. Man sollte nicht überhitzt schwimmen gehen.
  • Auch unsichtbare und nicht offensichtliche Gefahren können in unbekannten Gewässern lauern. Erkundigen Sie sich vor dem Baden über die besonderen Gefahren und die örtlichen Notrufmöglichkeiten sowie über eventuell vorhandene Rettungsgeräte, wie z. B. Schwimmreifen (Rettungsringe).
  • Nie in unbekannte Gewässer springen. Springen ins Wasser nur an ausgewiesenen Sprungplätzen. Kopfsprünge in Ufer- und Flachwasserbereiche können lebensgefährlich sein oder zu schwersten Verletzungen führen.
  • Auch nach mehreren warmen Tagen ist derzeit nur die Wasseroberfläche angenehm warm. Relativ kalt sind noch die tiefen Gewässer, wie z.B. Baggerseen. Dies kann zu Unterkühlungen und Krämpfen führen, die eine lebensbedrohliche Situation zur Folge haben können.
  • Man sollte sich nicht auf aufblasbare Schwimmhilfen verlassen – Luftmatratzen, Schlauchboote und Gummitiere sind nur Spielzeug und können leicht abtreiben.
  • Auf keinen Fall sollte man ins Wasser gehen, wenn man sich alleine im Wasser befindet.
  • Nicht alkoholisiert oder kurz nach dem Essen ins Wasser gehen.

Seien Sie nicht leichtsinnig: Große Gefahren beim Baden im Elbe-Seitenkanal!

Dies gilt nicht nur für Badeseen, sondern auch für Bundeswasserstraßen wie den Elbe-Seitenkanal oder Flüsse wie die Ilmenau. Insbesondere im Bereich des Elbe-Seitenkanals sollte auf das Baden gänzlich verzichtet werden. Hier entstehen durch die Berufsschifffahrt zusätzliche Gefahrenquellen. Grundsätzlich besteht kein Badeverbot in den Kanälen.

Ausgenommen sind die Schleusenbereiche, einschließlich der Vorhäfen sowie der Bereich um Brücken, Liegeplätze, Häfen, Schöpfwerke und Wehre jeweils 100 m in beiden Richtungen. Dort besteht ein Badeverbot!

Erste Hilfe: Sofort Notruf absetzen!

Sollte es dennoch zu einem Badeunfall kommen, alarmieren Sie bitte direkt die Rettungskräfte unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112. Es ist hilfreich, wenn möglichst genaue Angaben zum Unfallort gemacht werden können, damit nicht wertvolle Minuten bei der Suche nach der Unfallstelle verloren gehen. Sind Rettungsmittel wie Rettungsringe oder Hilfsmittel wie z.B. Stand-up-Paddling-Boards in der Nähe, können diese genutzt werden. Dabei darf man sich aber nicht selbst in Gefahr bringen: Rettungsversuche sollten nur bei ausreichender Eigensicherung unternommen werden. Wenn die betroffene Person von Ersthelfern aus dem Wasser gerettet wurde, müssen die bekannten Erste-Hilfe-Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchgeführt werden.


sm