Rauchwarnmelder und schnelles Eingreifen verhindern Schlimmeres

Erneut konnte durch das schnelle und gezielte Eingreifen von Ersthelfern und zweier Feuerwehren im Uelzener Stadtgebiet ein größeres Brandereignis verhindert werden. In einer Wohnung in der Celler Straße im Ortsteil Veerßen geriet aus unklarer Ursache ein Sofa in einer Wohnung im ersten Obergeschoss in Brand. In Folge dessen informierte die betroffene Person aus der Wohnung zuerst einen Nachbarn darüber, ferner lösten einige Rauchwarnmelder in dem betroffenen Gebäudeteil aus und alarmierten dann die restlichen Bewohner:innen in dem Wohn- und Geschäftshaus. Diese setzten einen entsprechenden Notruf ab und holten zügig die verbliebenen Bewohner:innen aus den übrigen Wohnungen nach draußen ins Freie.

Aufgrund der Notrufmeldung über eine in Vollbrand stehende Wohnung in dem bewohnten Bereich wurde dann um 18.19 Uhr die Schwerpunktfeuerwehr Uelzen sowie die Ortsfeuerwehr Veerßen mit dem Alarmstichwort Brand 2 – Menschenleben in Gefahr (B2Y) zusammen mit Einsatzkräften von der Polizei sowie dem DRK Rettungsdienst (Haupt- und Ehrenamt) alarmiert.
Durch den Löschversuch von einem Anwohner kurz nach Ausbruch des Brandes, konnte die weitere Ausbreitung von Rauch und Feuer stark eingedämmt werden.
Somit stellte sich nach dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte um Einsatzleiter Jürgen Kaune die Lage weniger dramatisch dar, als anfänglich gemeldet.
Alle Bewohner:innen konnten das Gebäude verlassen und das eigentliche Brandereignis beschränkte sich lediglich auf ein Sofa sowie umliegende Einrichtungsgegenstände im Wohnbereich.
Diese konnten dann zeitnah durch einen Trupp unter schwerem Atemschutz abgelöscht und über einen Balkon aus der Wohnung entfernt werden. Die Bereiche wurden anschließend mit einer Wärmebildkamera nachkontrolliert.

Weitere Trupps standen unter schwerem Atemschutz in Bereitstellung, mussten jedoch nicht weiter tätig werden.

Während der Löscharbeiten wurde auch eine Drehleiter in Stellung gebracht und weitere Trupps, ausgerüstet mit Atemschutz standen in Bereitstellung. Ein Einsatz dieser war im weiteren Verlauf jedoch nicht mehr notwendig. Nach den folgenden Lüftungsmaßnahmen mit einem Hochdrucklüfter in dem Objekt wurde die Einsatzstelle an die Polizei zur weiteren Ermittlung übergeben. Somit war der Einsatz der Feuerwehr nach rund eineinhalb Stunden beendet. Auf der Celler Straße kam es während der Einsatzmaßnahmen durch eine Vielzahl anrückender Einsatzkräfte zu kleineren, aber nicht weiter nennenswerten Verkehrsbeeinträchtigungen.

 


In diesem Zusammenhang möchten wir erneut auf die seit dem 31.12.2015 bestehende Rauchmelderpflicht in Niedersachsen hinweisen. Rauchwarnmelder sind in allen Wohnungen für alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie für alle Flure die als Fluchtweg aus Aufenthaltsräumen dienen können vorgeschrieben.